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Meine allgemeinen Geschäftsbedingungen
§1 Auftragsvergabe
(1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Werke und Dienstleistungen auf den Gebieten Illustration und Logogestaltung.
(2) Diese AGB sind Bestandteil jedes schriftlichen und mündlichen Vertrages von Bernhard Oberdieck mit jeglichen Auftraggebern.
(3) Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebots, mit einer Auftragsbestä:tigung, der Übermittlung von Arbeitsunterlagen an Bernhard Oberdieck gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt. Ausgenommen sind alle digitalen oder gedruckten Infomaterialen, die für die Abschätzung des Arbeitsaufwands notwendig sind und zu diesem Zweck vor der Angebotserstellung zur Verfügung gestellt werden.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit sie von Bernhard Oberdieck mit einer handschriftlichen Unterzeichnung anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht extra widersprochen worden ist.
§2 Nutzungsrechte, Abnahme
(1) Sämtliche künstlerischen Arbeiten von Bernhard Oberdieck unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht.
(2) Bernhard Oberdieck räumt dem Auftraggeber das jeweils vertraglich vereinbarte und auf der Rechnung ausgewiesene Nutzungsrecht ein. Darüberhinaus gehende Nutzungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. Grundsätzlich von der Nutzung ausgeschlossen sind gesetzeswidrige Verwendungsmöglichkeiten wie unaufgeforderte Massenmails (SPAM), illegale Geschäftspraktiken oder eine inhaltliche Umgebung, die Dritte in ihrer Ehre verletzen, andere Personen oder Personengruppen verunglimpft oder beleidigt.
(3) Stellt Bernhard Oberdieck Zuwiderhandlungen gegen diese Vereinbarung fest, werden dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte umgehend entzogen und gehen wieder auf Bernhard Oberdieck über. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber schriftlich informiert.
(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die gelieferten Arbeiten zu bearbeiten oder zu verändern. Er ist außerdem nicht berechtigt, seinen Kunden und Partnern Nutzungsrechte einzuräumen, ohne dass Bernhard Oberdieck finanziell beteiligt wird.
(5) Bernhard Oberdieck behält sich das Recht vor, alle abgelieferten künstlerischen Arbeiten f/uuml;r die Eigenwerbung auf seinen verschiedenen Domäns/Webseiten zu nutzen.
6) Die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags auf den Auftraggeber über.
(7) Abgelieferte Arbeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet oder die Abnahme schriftlich oder mündlich erklärt bzw. die Rechnung für Arbeiten bezahlt hat.
(8) Es werden Grundsätzlich nur Nutzungsrechte an den Illustrationen von Bernhard Oberdieck verkauft. Es sei denn, es besteht eine anderslautende Vereinbarung, die schriftlich belegt sein muß. Die Originalarbeiten sind
nach dem Druck an Bernhard Oberdieck unverzüglich zurückzugeben. Für Schäden, die während des Verweils der Originale beim Auftraggeber oder beim Rücktransport an Bernhard Oberdieck, entstehen, haftet der Auftragsgeber. Die Haftung wird durch den Wert der Illustration (Arbeitszeit x 60 Euro x 2 = Wert) bestimmt und beträgt mindestens das doppelte Nutzungshonorar.
§3 Zahlungsweise
(1) Rechnungen werden per Post oder Mail verschickt.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 28 Tagen ist Bernhard Oberdieck berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% pro Monat zu verlangen.
§4 Haftung
(1) Bernhard Oberdieck haftet nicht für Fehler, die der Auftraggeber bei seiner Schlusskorrektur und Freigabe übersieht. Auch die inhaltliche Korrektheit aller in den Arbeiten erwähnten Angaben liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Mit der Freigabe geht jegliche Haftung auf den Auftraggeber über.
(2) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, ist nicht Aufgabe von Bernhard Oberdieck. Der Illustrator haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und der Gestaltung der Arbeitsergebnisse.
(3) Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist München.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht.
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